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Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Dieser Leitfaden fasst die Informationen zur Organisation des HSK-Unterrichts im Kanton Thurgau zusammen. Damit soll den Beteiligten eine übersichtliche Grundlage geboten werden, welche die Aufgabenbereiche und Handlungsspielräume aufzeigt. Die Thurgauer Schulen leisten seit Jahren einen wichtigen Beitrag, indem sie Räume zur Verfügung stellen und sich bei der Information der Eltern und Kinder engagieren.

Einleitung

Neben der Schul- und den Fremdsprachen werden im Kanton Thurgau zahlreiche Migrationssprachen gesprochen. Sie werden im Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) gefördert. Dieser Unterricht spielt – neben der Förderung durch die Eltern – eine wichtige Rolle für die Sprach- und Identitätsentwicklung der mehrsprachigen Kinder und Jugendlichen. Die Pflege der Mehrsprachigkeit kann dabei als eine wertvolle persönliche wie auch gesellschaftliche Ressource verstanden werden. 

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Ziele

Ziele des HSK-Unterrichts sind die Förderung der Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache sowie die Entwicklung und Festigung der Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit. Im Weiteren  stehen der Auf- und Ausbau von Wissen über das Herkunftsland und die Herkunftskultur, die Unterstützung im Prozess der schulischen und gesellschaftlichen Integration sowie die Förderung der interkulturellen Handlungsfähigkeit und Kompetenz im Fokus. 

Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit den verschiedenen Identitätsentwürfen, sowie bei der Auseinandersetzung und der Reflexion der Herkunftskultur begleitet werden.

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Zielgruppe

Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund können im Thurgau auf freiwilliger Basis den HSK-Unterricht besuchen. Dieses Angebot steht in der Regel Kindern und Jugendlichen offen, welche in ihrer Familie diese Herkunftssprache sprechen oder das Staatsbürgerrecht des Herkunftsstaates besitzen.

 

Der HSK-Unterricht startet meistens im Kindergarten bzw. in der 2. Klasse1 und wird bis Ende  Sekundarschule angeboten. Er findet während 2 – 3 Wochenlektionen ausserhalb des Stundenplans statt. Schülerinnen und Schüler verschiedenen Alters und aus verschiedenen Schulstandorten werden gemeinsam unterrichtet.

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Grundlagen

Der Kanton Thurgau unterstützt den HSK-Unterricht gemäss den EDK-Empfehlungen vom 24. Oktober 1991 zur Schulung fremdsprachiger Kinder. Diese Empfehlungen orientieren sich am Grundsatz, alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder diskriminierungsfrei in die öffentlichen Schulen zu integrieren, sowie das Recht der Kinder zu respektieren, die Sprache und Kultur ihrer Herkunftsländer zu pflegen.

 

Der Rahmenlehrplan für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) ist die Grundlage für die Planung des Unterrichts und ist für alle Trägerschaften verbindlich.

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HSK-Trägerschaften

Der HSK-Unterricht wird durch staatliche oder nicht staatliche Trägerschaften der Migrationsgemeinschaften angeboten, finanziert und beaufsichtigt. Die Trägerschaften sind unterschiedlich organisiert. 

  • Die Konsulate und Botschaften stellen die Lehrpersonen aus dem Herkunftsland in der Regel für eine begrenzte Zeit von drei bis sechs Jahren an.

  • Die nicht staatlichen Trägerschaften sind oft in Elternvereinen organisiert und übernehmen die Anstellung von den – oft symbolisch bezahlten – Lehrpersonen. Diese ist in der Regel nicht zeitlich begrenzt. Sie erheben meistens einen finanziellen Beitrag von den Eltern. 

5.1

HSK-Koordinatorinnen und -Koordinatoren

​Die HSK-Koordinatorinnen und -Koordinatoren sorgen im Auftrag der Trägerschaften für die Organisation der HSK-Kurse und für den Informationsfluss zwischen dem Amt für Volksschule, den Schulen, den Eltern und den HSK-Lehrpersonen. 

  • Organisation und Durchführung der HSK-Kurse insbesondere die Finanzierung des HSK- Unterrichts sowie die Auswahl, Anstellung und Beaufsichtigung der Lehrpersonen;

  • die Vorgabe für einen politisch und konfessionell neutralen HSK-Unterricht zu sorgen wird schriftlich vereinbart;

  • Information der Eltern und Kindern über Stundenplanung;

  • Anlaufstelle bei Beschwerden von Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen der öffentlichen Schule;

  • Festlegung des Kostenbeitrags der Eltern für den Unterricht;– stellt eine kantonale Koordinationsperson als Ansprechperson für das Amt für Volksschule, die Schulen sowie die Eltern zur Verfügung.

5.2

HSK-Kursangebote

Das Unterrichtsangebot wird auf hsk-tg.ch aufgeschaltet (Sprachen, Schulorte, Stufen, Adressen und Telefon der HSK-Koordinatorinnen und -Koordinatoren sowie der HSK-Lehrpersonen). Im Kanton Thurgau arbeiteten im 2022/23 rund 33 HSK-Lehrpersonen. Sie unterrichten etwa 925 Schülerinnen und Schüler in 90 Kursen. 

5.3

HSK-Lehrpersonen

Die HSK-Lehrpersonen unterrichten alters- und niveaugerecht, um die schulsprachlichen Kompetenzen zu fördern (Wortschatz, Grammatik, Schrift, Sprachenbewusstheit, Begegnung mit der  Literatur) und Kenntnisse zu Geografie, Geschichte und Kultur der Herkunftskultur zu vermitteln. Im Weiteren soll das Bewusstsein der Kinder gestärkt werden, dass ihre Mehrsprachigkeit ein individuelles und gesellschaftliches Potential ist. Ebenso werden sie im Umgang mit der Identitätsentwicklung unterstützt. Dies geschieht in der Reflexion und der Auseinandersetzung mit der Herkunftskultur, deren Werten und Normen.

Aufgaben

  • Planung und Durchführung des HSK-Unterrichts gemäss Rahmenlehrplan;

  • Beurteilung der Leistung ihrer Schülerinnen und Schüler und termingerechtes Ausfüllen der  Attestformulare

  • Vorstellung bei der Schulleitung und dem Hausdienst;

  • Information zu den Benutzungsregeln (Raum und Infrastruktur) einholen sowie Einhaltung der Schulhausregeln;

  • Die HSK-Lehrperson informiert die Eltern in Zusammenarbeit mit den Trägerschaften zu den Zielen und Nutzen des HSK-Unterrichts. Weitere Themen können die Förderung der Mehrsprachigkeit, das Bildungssystem, Hausaufgaben etc. sein. Die Eltern können in unterschiedlicher Weise miteinbezogen (Elternrat, Attestfeier, Ausflüge, etc.) werden.

  • Teilnahme an kantonalen HSK-Treffen oder/und Weiterbildungen.

5.4

Attest und Zeugniseintrag

Als Anerkennung für die Schülerinnen und Schüler der HSK-Kurse werden der Besuch oder die Leistungsbeurteilung unter der Rubrik «Freifach» ins Schulzeugnis eingetragen. Zusätzlich wird der Besuch im kantonalen Schülerlaufbahnblatt der Besuch vermerkt. Die Trägerschaften des HSK- Unterrichts sind für eine korrekte Durchführung der Beurteilung verantwortlich.

 

Um das Verfahren zu erleichtern, stehen den HSK-Lehrpersonen einheitliche Attestformulare für jede Schulstufe zur Verfügung. Bei der Beurteilung der Leistungen orientieren sich die HSK-Lehrpersonen an den Vorgaben des kantonalen Zeugnisses. Bei der Leistungsbeurteilung gilt grundsätzlich derselbe Massstab wie in der öffentlichen Schule. 

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